Von einer Währungsunion wird gesprochen, wenn mehrere Staaten eine gemeinsame Währung nutzen. Bereits im 19. Jahrhundert existierten solche Währungsunionen, beispielsweise die Skandinavische Münzunion. Eine Währungsunion stellt die engste Form der wirtschaftlichen Kooperation zwischen souveränen Staaten dar, die eine Vielzahl von vertraglichen Vereinbarungen voraussetzt. In diesem Sinne ist die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) in vielerlei Hinsicht typisch für Währungsunionen. Streng genommen müsste man von der Eurozone statt von der EWWU sprechen, da es sich bei der EWWU um eine Vereinbarung zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten handelt. Zehn der 17 Staaten gehören zwar der Wirtschaftsunion an, haben aber nicht den Euro als Währung eingeführt. Weltweit sind weitere Währungsunionen geplant, beispielsweise in Ostafrika und in Südostasien. Es ist anzunehmen, dass diese Währungsunionen folgende zentrale Strukturen der EWWU im Grundsatz übernehmen werden, wenngleich diese aktuell wenig zur Nachahmung einlädt.
Begrenzung der Staatsschulden
Eine wichtige Vereinbarung der EWWU war die Begrenzung der Staatsschulden jedes Mitgliedsstaates auf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Lediglich einige kleinere Staaten erfüllen dieses Kriterium. Die größten Volkswirtschaften der EU, also Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien, überschreiten diese Grenze deutlich. Festgeschrieben wurde auch, dass die jährliche Neuverschuldung drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen darf. Auch diese Grenze wurde von allen großen Mitgliedsstaaten mehrfach überschritten, zuerst von Frankreich und Deutschland.
Die Europäische Zentralbank (EZB) als wichtigstes Gremium der EWWU
Wichtigste Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist es, die Stabilität der Währung zu gewährleisten. Das Instrument, dessen sie sich zu diesem Zweck bedient, ist die Steuerung der in Umlauf gebrachten Geldmenge. Die EZB wurde nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank als von politischer Einflussnahme unabhängige Institution konzipiert. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass die EZB sich ausschließlich der Währungsstabilität verpflichtet fühlt und vor wirtschaftspolitischen Einflussnahmen geschützt wird. Durch den massiven Ankauf notleidender Staatsanleihen wurde dieses Prinzip zumindest infrage gestellt.
Die No-Bailout-Klausel
Auch diese Klausel war als zentrales Element der EWWU konzipiert. Die No-Bailout-Klausel schließt aus, dass ein Mitgliedsstaat für die Schulden eines anderen haftet. Das Stichwort „Rettungsschirm“ dürfte ausreichen, um zu verdeutlichen, dass auch diese Klausel in der Realität keine Bedeutung mehr hat.
Geplante Reformen der EWWU
Die EWWU sieht seit ihrer Gründung Sanktionsmöglichkeiten gegen Staaten vor, die gegen die Stabilitätsvereinbarungen verstoßen. Verhängt wurden solche Sanktionen in keinem einzigen Fall. Das liegt teilweise daran, dass ausgerechnet die mächtigsten Staaten (Deutschland und Frankreich) als erste gegen diese Regeln verstießen und Sanktionen de facto nicht durchsetzbar waren. Geplant ist, künftig Automatismen zu installieren, die zwingend zu Sanktionen führen. Auf diese Weise sollen die Sanktionen der politischen Einflussnahme entzogen werden.