Festgeld als Geldanlage – Bewährt bei Liquiditätsüberschüssen
Eine lukrative und zugleich sichere Möglichkeit, Kapital anzulegen, findet sich in der Geldanlage Festgeld. Diese auch als Termingeld bezeichnete Anlageform kann, je nach Angebot, für kurz-, mittel- oder langfristige Anlagen verwendet werden. Ein Vorteil findet sich in der relativ hohen Verzinsung, ein Nachteil in der eingeschränkten Verfügbarkeit des angelegten Kapitals.
Festgeld als Anlageform – Zinsen und weitere Konditionen
Die Geldanlage Festgeld ist eine beliebte Alternative, überschüssiges Kapital über einen bestimmten Zeitraum hinweg rentabel anzulegen. Ein wesentliches Merkmal von Termingeldern sind die vorher fest vereinbarten Konditionen. Zinssatz und Laufzeit können in der Regel über die gesamte Anlagedauer hinweg nicht mehr verändert werden und bleiben auch von marktbedingten Schwankungen unberührt. Dies schafft einerseits Kalkulationssicherheit beim Kunden, der genau weiß, wie hoch die Auszahlung am Ende der Anlagedauer sein wird. Andererseits ist das angelegte Kapital fest gebunden und kann nur noch in Ausnahmefällen beansprucht werden.
Der Zinssatz hängt dabei von der gewählten Laufzeit und von der Höhe des Anlagebetrages ab. Je höher der Betrag bzw. je länger die Laufzeit, desto höher auch der Zinssatz. Es sollte aber auch der Sicherheitsaspekt Berücksichtigung finden. Wichtig ist dabei die Prüfung bzw. der Vergleich der Einlagendeckung, sowohl hinsichtlich des Prozentsatzes als auch der Maximalsumme.
Kündigungsgelder und Prolongation
Kündigungsgelder sind eine Sonderform der Geldanlage Festgeld. In diesem Falle kann das Kapital nach Ablauf einer vorher festgelegten Kündigungsfrist wieder an den Kunden ausgezahlt werden. Im Gegensatz zum normalen Festgeld gilt hierbei jedoch ein variabler Zinssatz, der sich den Gegebenheiten des Marktes anpasst. Nur für die Dauer der Kündigungsfrist, die üblicherweise vier Wochen andauert, wird der Zinssatz festgeschrieben.
Gegen Ende der Laufzeit bei einer regulären Festgeldanlage kann sich der Kunde entscheiden, ob eine automatische Prolongation (Verlängerung) erfolgen soll oder ob er über das Kapital wieder als Sichtguthaben verfügen möchte. Im Falle einer Prolongation wird der Zinssatz neu berechnet. Die bereits gutgeschriebenen Zinsen werden mitverzinst (Zinseszinseffekt).